AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

MÄRZ 2025 

 

GELTUNGSBEREICH 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den Verkauf sowie die Lieferung von Waren durch die Einzelunternehmerin Dipl.-Ing. Lisa Stolz (nachfolgend auch "MOWO" genannt) mit der Geschäftsadresse in Gerhardusgasse 29/21, 1200 Wien, Österreich. Sie können von MOWO jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Fassung.

1.2 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, außer MOWO hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich bzw. per E-Mail ausdrücklich zugestimmt.

1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. MOWO ist nicht verpflichtet Bestellungen vom Kunden anzunehmen.

2. PREISE UND VERSANDKOSTEN 

2.1 Die angebotenen Preise der Waren verstehen sich als Bruttopreise in Euro inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben (ausgenommen Lieferungen in Drittländer wie die Schweiz oder UK). Anfallende Versandkosten werden im Rahmen des Bestellprozesses auf www.mowo.studio oder in anderer Form mitgeteilt und in der von MOWO schriftlich (einschließlich per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen. MOWO steht es frei, die Versandkonditionen für bestimmte Länder oder Aktionszeiträume zugunsten des Käufers zu erweitern (z. B. kostenloser Versand).

2.2 Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle und/oder gesetzliche Abgaben anfallen, die zu einer Änderung der angebotenen Bruttopreise führen können und in der anwendbaren gesetzlichen Höhe vom Käufer zu tragen sind. 

3. ZAHLUNG UND ANZAHLUNGEN 

3.1 Der Kaufpreis ist bei Vertragsabschluss (daher zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Kunden durch MOWO), spätestens jedoch bei Lieferung der Ware, fällig. Dies gilt analog auch für Teillieferungen.

3.2 MOWO behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt etwaiger Versandkosten vor.

3.3 Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann MOWO: 

• die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,

• eine dem Verzug des Kunden entsprechende, angemessene Verlängerung der Lieferfrist erklären,

• den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit einem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass MOWO ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie MOWO den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat, wobei die sofort fälligen Raten unter Berücksichtigung eines Abzugs für die der Restlaufzeit entsprechenden Zinsen zu kürzen sind,

• Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnen, und,

• bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie,

• Vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren, wobei der Käufer verpflichtet ist, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens MOWO anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

4. GEFAHRENÜBERGANG 

4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über.

4.2 Bei Zustellung bestimmt MOWO – mangels besonderer Weisung durch den Käufer – als Beauftragte des Käufers Transportart und Transportweg. Bei Zustellung gehen Nutzung und Gefahr auf den Käufer mit der Übergabe der Ware von MOWO an den Transporteur über. Die Zustellung erfolgt somit auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Eindeckung der Lieferung durch eine gesonderte Transportversicherung erfolgt nur über ausdrückliche Weisung des Käufers und auf dessen Kosten.

5. RÜCKGABE DER WARE UND RÜCKTRITTSRECHT 

5.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) ist der Käufer berechtigt, vom mit MOWO geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten und bei MOWO gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzusenden:

Die Erklärung über den Rücktritt vom Kaufvertrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung der Bestellung an den Käufer erfolgen. Hierzu reicht eine formlose Rücktrittserklärung an hello@mowo.studio, alternativ per Post an MOWO (MOWO Studio, Gerhardusgasse 29/21, 1200 Wien, Österreich) bzw. unter Verwendung der in der Versandbestätigung angegebenen Kontaktmöglichkeit. Der Käufer kann sich hierzu der seitens MOWO im Rahmen des Bestellvorganges zur Verfügung gestellten Musterwiderrufsbelehrung bedienen.

• Die Ware muss vom Käufer originalverpackt, ungebraucht und unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung binnen 30 Tagen an MOWOs Logistikzentrum (OnTheSpot Service GmbH, Industriestraße 1, 2100 Korneuburg, Österreich) zurückgeschickt werden. Hierbei ist vom Käufer eine Versandmöglichkeit zu wählen, welche eine Sendungsverfolgung ermöglicht. Die Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt der Käufer.

• Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt auf die Zahlungsart, welche für den jeweiligen Kauf vom Käufer ursprünglich gewählt wurde.

MOWO steht es frei, durch Mitteilung auf www.mowo.studio bzw. in der jeweiligen Versandbestätigung die Rücktrittskonditionen zugunsten des Käufers zu erweitern. Mitteilungen auf der Website beziehen sich ausschließlich auf Privatkunden und gelten nicht für Firmenkunden, die Produkte zum Handelspreis kaufen.

5.2 Vom obigen Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgenommen sind Sonderbestellungen auf Wunsch des Käufers, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets und Waren aus Versteigerungen (Auktionen).

6. BESTELLUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT VOM VERTRAG VOR LIEFERUNG 

6.1 MOWO nimmt Aufträge per Telefon, E-Mail oder mittels Bestellung über den auf www.mowo.studio zur Verfügung gestellten Online-Shop entgegen. Die Annahme der jeweiligen Bestellung durch MOWO und damit der Kaufvertragsabschluss erfolgt erst mittels Übermittlung der jeweiligen Versandbestätigung an den Käufer. MOWO übermittelt dem Kunden eine schriftliche (einschließlich per E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware am angegebenen Lieferort sicherzustellen. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist MOWO berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn MOWO ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

6.3 Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist nach Übermittlung der Versandbestätigung durch von MOWO nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den von MOWO nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von MOWO, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von MOWO), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. MOWO wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Käufer von MOWO ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch MOWO im Sinne des jeweiligen Kaufvertrages vor.

6.4 Kann MOWO dem Käufer keinen neuen Liefertermin gemäß Punkt 6.3 anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt 6.3 genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch MOWO nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist MOWO berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.3) nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

6.6 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich per E-Mail). MOWO behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch MOWO (einschließlich per E-Mail) wirksam werden.

6.7 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.

7. GEWÄHRLEISTUNG 

7.1 Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von MOWO sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen. 

7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel MOWO unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.

7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

7.4 MOWO erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.

7.5 Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4, wobei für im Rahmen der Gewährleistung durch MOWO ausgetauschte Waren die Gewährleistungsfrist für die jeweilige Ware neu beginnt, maximal jedoch mit 24 Monaten ab Erstlieferung begrenzt ist.

7.6 Für Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

8. HAFTUNG 

8.1 MOWO haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.

8.2 Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstiger Folgeschäden ausgeschlossen. Weiters ist ihnen gegenüber die Haftung mit 10% des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgeschlossen.

8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.1 nicht. 

9. ABHOLUNG, ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS 

9.1 Bei MOWO bestellte bzw. kommissionierte Ware mit vom Käufer gewünschten Lieferort EXW MOWO (gemäß INCOTERMS 2020) ist innerhalb von 30 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vorher ausdrücklich mit MOWO vereinbart werden.

9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat MOWO das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 15% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

10. DATENSCHUTZ 

10.1 Der Käufer stimmt zu, dass die für die Bestellung vom Käufer bekannt gegebenen personenbezogenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie Marketingzwecke verwendet.

10.2 Für den Fall, dass der Käufer zustimmt, von MOWO mittels elektronischer Post (per Email oder SMS) Zusendungen zu Werbezwecken zu erhalten, so kann er diese Zustimmung jederzeit per Email an hello@mowo.studio oder MOWO (MOWO Studio, Castelligasse 1/17, 1050 Wien, Österreich) widerrufen werden. Weiter Informationen hierzu können jederzeit unter www.mowo.studio/policies/privacy-policy eingesehen werden.

11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 

11.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unverändert bestehen.

11.2 Für den Fall etwaiger Streitigkeiten wird die sachliche Zuständigkeit des örtlich für Wien zuständigen Gerichts vereinbart.

11.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 11.2 nicht. Punkt 11.3 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse abzuwendende Recht ("Rom I") besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.